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Freistellungsauftrag (Investieren)

Sobald das kleinste Sparkonto angelegt wurde, solltest Du zumindest dann über den Freistellungsauftrag informiert sein, den Du bei Deiner Bank erstellen kannst. Wenn es nicht der Fall ist oder ihn nicht richtig einsetzt, dann ging Dir vermutlich unnötig Kröten flöten.

Banken sind in Deutschland verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (KapESt) der erwirtschaften Zinserträge direkt an das Finanzamt weiterzuleiten. Diese betragen oftmals um die 25% der Zinsen und schmälern enorm den tatsächlichen Ertrag. Genauer gesagt, dass der Steuersatz für Dividenden liegt bei 20 Prozent, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent. Da aber Singles ein Anspruch auf den Sparerfreibetrag bzw. die Freistellung von Kapitalerträgen von bis zu 801 EUR und Eheleute bis zu 1.602 EUR haben, sollte in jedem Fall bei der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Dieses kann man schnell und einfach oftmals per Online-Formular durchführen (siehe Abbildung unten). Schaue einfach in dem Kundenbereich unter dem Punkt Service/Formulare, oder frag bei Deiner Bank nach.

Meine Freistellung bei der Consorsbank / BNP Paribas in der Höhe von 500 EUR für die Zinserträge durch Wertpapiere

Du kannst bei Deiner Bank die vollständige Freistellung von 801 EUR bzw. 1.602 EUR beauftragen. Dieses macht allerdings auch nur Sinn, wenn Du Deine Zinserträge bei einer einzigen Bank erzielst. Sollte es nicht der Fall sein, dann solltest Du Deine Zinserträge abschätzen und die Freistellungsaufträge effektiv splitten. Z.B. Bank A erhält von Dir eine Freistellung von bis zu 200 EUR und Bank B die restlichen 601 EUR. Darüber hinaus eingesackte Zinserträge werden automatisch von der Bank einbehalten und an das Finanzamt weitergereicht.

Zinserträge aus P2P-Geschäfte müssen gesondert für die Veranlagung (Versteuerung) in der Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden. Wie Du dieses angeben kannst, das habe ich bereits in dem vorherigen Beitrag P2P-Investition erwähnt.


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Dieser Beitrag wurde erstellt am 21. Mai 2019 von Christian Schwarz (chriz)

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