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Darlehensvertrag – Bearbeitungsgebühr zurückfordern

Habt Ihr in den letzten 10 Jahren ein Auto, ein Heimkino, ein E-Bike oder andere Produkte auf Ratenzahlung finanziert? Dann tut Euch selbst einen Gefallen und schaut in dem Darlehensvertrag nach ob Ihr irgendetwas wie Bearbeitungsgebühr findet. Sollte es der Fall sein so könnt Ihr die Bearbeitungsgebühr einfach wieder in Euer Portmoine zurückfordern.

Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht von der Bank erlangt werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden.

Was zu tun ist, ist die Gebühr schriftlich von der Bank bis zu 31.12.2014 zurückzufodern. Dazu habe ich ein Musterschreiben aus dem Netz verwendet und ihn mit meinen Eckdaten angepasst. Um auf Nummer sicher zu gehen habe ich den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. In den nächsten Tagen sollte eine Reaktion erfolgen. Ich werde berichten.

seatBank

Update 06.01.2015: Heute erreichte mich der Rückschein von meinem Einschreiben an die SEAT Bank. Es hat mich sehr gefreut dass das Posteingangsstempeldatum 30.12.2014 aufgestempelt wurde. Somit erreichte meine Forderung noch auf dem letzten Drücker das Ziel. Ich habe für meine Forderung eine 3-wöchige Frist zum 13.01.2015 gesetzt. Mal sehen ob bis dahin überwiesen wird.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 23. Dezember 2014 von Christian Schwarz (chriz)

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