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Behörden, Barrierefreiheit und Responsive Webdesign

Immer mehr Behörden stellen Informationen und Online-Dienstleistungen dem Behördenkunden zur Verfügung. Diese Angebote können sehr zeitsparend und praktisch sein. Rund um die Uhr sind die Behördenportale betretbar für Infos, Fragen und Online-Anträge. Ein wahrer Wettkampf ist zwischen den Behörden entfacht um den imaginären Titel „Deutschlands innovativste Verwaltung“ einzufahren.

Der Einsatz der modernsten Techniken für Internetseiten und Portale hat auch seinen Preis. Nicht immer sind diese Seiten gut zugänglich und missachten so ziemlich viele Grundregeln der barrierefreien Webgestaltung. In meiner Internetrecherche musste ich entsetzt feststellen, dass in den meisten Fällen die Behördenseiten, vor allem Dienstleistungsportale, sehr schlecht in der Bezugnahme auf Barrierefreiheit umgesetzt worden sind. Viele sind nur eingeschränkt bedienbar.

Um zunächst die grobe Spreu vom Weizen zu trennen, habe ich in der ersten Durchsicht die JavaScript-Funktionalität meines Webbrowsers vollständig deaktiviert. Die meisten Portale rendern/aggregieren clientseitig ihre Portlets, das sind eigenständige Komponenten einer Portalseite, mit Hilfe von JavaScript in die Portalseite. Ohne JavaScript werden diese Inhalte schon gar nicht dargestellt. Ein grobes Foul, denn eine barrierefreie Seite muss auch ohne adaptiven Technologie funktionell und gut bedienbar sein. Dieses sagt auch die BITV, Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz erstellt (BGG) wurde, aus. Neben Java-Script zählen u.a. Flash, Shockwave und Silverlight zu den adaptiven Technologien.

Im 2. Durchgang habe ich auf den Internetauftritten der Behörden Prüfschritte im Rahmen der 2. Version der BITV angewendet. Die meisten Seiten erfüllten das Kriterium Alternativtexte bei Bildern nicht. Oft fehlte auch die logische Reihenfolge von Inhalten bei deaktivierten Stylesheets oder es wurden nicht linearisierbare Tabellen für das Layout verwendet. In Einzelfällen entdeckte ich auch Farbgestaltungen, die sehr weit von einem Kontrast waren.

Prüfschritte zur BITV:

Die BITV ist bereits ein Jahrzehnt alt und trotzdem halten sich sehr wenige Behörden daran. Persönlich finde ich es sehr bedauerlich, da auch Menschen mit Handicaps das Recht haben am am normalen Alltag teilzuhaben. Zu Recht kann man den Verantwortlichen aus den Behörden und externen Dienstleistern an den Pranger stellen, die auf einer guten Leitlinie mit oder ohne Absicht Hürden aufstellen.

Da diese Thematik noch nicht wirklich abgearbeitet ist und ich finde zu wenig propagiert wurde, stellt sich bereits eine neue Frage nach mobilen Internetseiten. Kernfrage: Muss auch eine mobile Internetseite barrierefrei sein? Es war noch nicht lange her, da habe ich mit einem klaren „Nein“ geantwortet. Heute muss ich zurückrudern und meine Aussage ganz klar ummünzen. Die mobilen Betriebssysteme wie Android oder iOS bieten bereits viele Eingabehilfen und auch für Bediener mit Sehbehinderung finden z.B. mit Tablets größere Affinitäten für das Internet für Unterwegs.

Wenn die Hardware diese Türen öffnet, muss sich der Webdesigner Gedanken machen, wie man aus seiner Sicht eine möglichst barrierefreie Version der Internetseite auf das mobile Endgerät abbildet. Es gibt mit jQuery Mobile und SENCHA gute JavaScript-Frameworks, die mobile Internetauftritte wie eine Native App darstellen lassen. Aber ist diese Gangart eine zielführende Gangart? Schließlich greife ich so auf JavaScript zurück. Obwohl fast alle mobile Endgeräte JavaScript unterstützen, ist diese Frage noch legitim? Anders ist es mit der Skalierung des mobilen Webauftritts, Beachtung von Alternativtexte sowie die Einbindung von Styleswitchern, die auch mit bedacht werden sollten.

Die Lösung könnte dazu Responsive Webdesign bieten. Derzeit ist die Landschaft der Ausgabegrößen so groß wie nie zuvor angewachsen. Internetauftritte sind bei Responsive Webdesign gut optimiert für kleinere Smartphones, Tablets, Desktop-PCs und überdimensionierte Smart-TVs. Und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Es ist z.B. Googles Android, das auch auf Armbanduhren, Internet- und Autoradios das WWW auf den Displays projiziert. Klare Vorteile bei dieser Umsetzungsmethode ist, dass es sich hierbei nur um einen Inhalt handelt und dieser auf die entsprechenden Displaygrößen optimiert wird. Kriterien zur Erstellung eines barrierefreien Internetauftritts sollte auch mit Responsive Webdesign eingearbeitet werden.

Mit Responsive Webdesign und die Einhaltung von Barrierefreiheit sind auch Behörden modern und verstoßen nicht gegen Verordnungen. Behörden, gehandicapte und nicht-gehandicapte Behördenkunden und mobile Nutzer sind demnach zufrieden. Das Erste macht es bereits sehr gut vor. Ich denke Responsive Webdesign wird sich in der nächsten Zeit mehr durchsetzen.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 31. August 2013 von Christian Schwarz (chriz)

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