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EU-Urheberrecht – Strafe bei Urlaubsfotos

Urlaubsfotos - Verboten und teuer

Urlaubsfotos – Verboten und teuer

In Deutschland ist es derzeit kein Thema, wenn auf Stadttouren der Berliner Reichstag oder der Kölner Dom abgelichtet wird. In anderen Ländern wie in unserem benachbarten Frankreich sieht es schon ganz anders aus. Was bei uns unter Panoramafreiheit definiert ist, ist dort nicht vorhanden. Dort ist z.B. der Eifelturm urheberrechtlich geschützt und per Gesetzt so geregelt, dass der Fotograf nicht Rechteinhaber es Motiv ist. Fotos die öffentlich zugänglich gemacht werden, können den Fotoknipser demnach teuer zur Kasse bitten.

Die Abstimmung über das neue EU-Urhebergesetzt ist für den 9. Juli 2015 datiert. Man munkelt, dass es leider in die falsche Richtung gehen wird und die französischen Verhältnis bald in der gesammten EU Einzug halten wird.

Betrifft es denn uns alle auch wenn ich nur privat Fotos mache? Indirekt schon. Sobald man das „eigene“ Foto auf einer kommerziellen Platform hochläd, würde man sich nach den neuen Umständen strafbar machen. Egal ob man einen kommerziellen Blog oder sozialle Medien wie Facebook, Twitter, Picasa oder Instagramm mit diesen Urlaubsschnappschüsse füttert.

Umso wichtiger ist es sich an die Petition Save the Freedom of Photography! zu beteiligen, bei dem es genau um dieses Thema bzw. gegen dieses Gesetz geht. Je mehr Unterstützer, umso größer die Wirkung auf die EU-Politiker.

Referenz: 22places.de

Dieser Beitrag wurde erstellt am 24. Juni 2015 von Christian Schwarz (chriz)

Eine Antwort zu “EU-Urheberrecht – Strafe bei Urlaubsfotos”

  1. R.Bogoczek sagt:

    es wird immer schlimmer.

Habe ich Ihre Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
#chrizschwarz